Sie kamen früh um sieben. Der »Delinquent« hatte gerade seine Sportkleidung angelegt, da klopften sie ans Fenster: Hausdurchsuchung! Gefunden haben die beiden Kriminalbeamten zwar nichts - aber Mitte Dezember 2006 steht der Kirchenkritiker Matthias Holzbauer (50) vor Gericht. Wegen angeblicher »Beleidigung« der Lutherkirche. Eine Art moderner Inquisitionsprozess?
Stein des Anstoßes: Der kirchenkritische Journalist und Buchautor (»Der Steinadler und sein Schwefelgeruch«, »Verfolgte Gottsucher«) hatte mit einigen Gesinnungsgenossen ein Flugblatt verfasst und am 23. März 2006 in München verteilt. Überschrift: »Warnung vor der antisemitischen lutherischen Inquisitions-Sekte«.
Seit vielen Jahren hetzt die Kirche mit üblen Verleumdungen in den Medien gegen Kirchenaussteiger
Der Hintergrund: Dem normalerweise eher bedächtigen Franken Holzbauer war schlicht der Kragen geplatzt. Er beobachtet und dokumentiert seit vielen Jahren, wie kirchliche »Sektenbeauftragte« (die man eigentlich »Rufmordbeauftragte« nennen sollte) religiöse Minderheiten, insbesondere das Universelle Leben, dem Holzbauer selbst angehört, in der Öffentlichkeit mit Unwahrheiten und Verleumdungen überziehen. Am 18. März stand er dann selbst mit im Brennpunkt des Geschehens. Er verkaufte gerade auf dem Münchner Viktualienmarkt Brot aus kontrolliert-ökologischem Landbau, als Kunden ihn auf eine Riesen-Schlagzeile der örtlichen BILD-Zeitung aufmerksam machten: »Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Ökostand«.
»Wie auf einem modernen Scheiterhaufen«
Diese Schlagzeile war mit großen Lettern an allen Bild-Verkaufskästen in der ganzen Stadt angebracht, auch rund um den Marktplatz. »Man kommt sich vor wie auf einem modernen Scheiterhaufen«, beschrieb Holzbauer später die Situation, »in allen Ecken züngeln schon die Flammen. Man spürt die Blicke der Passanten, die misstrauisch in den Stand hereinäugen, weil sie auch einmal einen leibhaftigen ‚Sektierer' aus der Nähe sehen wollen.« Den Marktstand der Lebensmittel-Firma, vor 20 Jahren von Aussteigern aus dem Großkirchen gegründet, gibt es auf dem traditionsreichen Viktualienmarkt schon seit mehr als 15 Jahren, ohne dass es irgendwelche Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße gegeben hätte, im Gegenteil: Die Kunden schätzen die gesunden und wohlschmeckenden Lebensmittel, die gänzlich ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt werden.
Wer hinter dem Artikel steckte, war unschwer auszumachen: die lutherische Kirche
Der in München ansässige Kirchenrat Wolfgang Behnk wurde von Bild ausführlich befragt und gab seine Verdammungsurteile zu Protokoll, mit denen er seit vielen Jahren gegen die Urchristen im Universellen Leben zu Felde zieht.
Den Anlass für Behnks Hetze aus heiterem Himmel könnte, so vermutet Holzbauer, einer seiner Kollegen geliefert haben, der evangelische Theologe und Ex-Pfarrer Dieter Potzel, ebenfalls ein Urchrist. Potzel hatte vor vielen Jahren Forschungsergebnisse über die antisemitischen Äußerungen des ehemaligen lutherischen Landesbischofs Hans Meiser (1881-1956) ins Internet gestellt. Und er wurde darüber im März 2006 von der Nürnberger Abendzeitung befragt - just zu dem Zeitpunkt, als Landesbischof Dr. Johannes Friedrich ein »Gedenkjahr« für Meisers 50. Todestag ausrufen wollte. »Skandal in Nürnberg - Kirche feiert Nazi-Bischof«, lautete die Schlagzeile der Abendzeitung am 4.3.2006
Aus dem Gedenkjahr für Meiser wurde dann nichts; man denkt in Nürnberg vielmehr intensiv über die Umbenennung der zentral gelegenen Bischof-Meiser-Straße nach. Anlass genug für einen kleinen »Rachefeldzug« gegen eine aufmüpfige religiöse Minderheit?
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Kirche hat sich bis heute nicht vom Antisemiten Luther distanziert
In dem angeblich beleidigenden Flugblatt wurde nun das Thema Antisemitismus mit den Auswüchsen der modernen Inquisition verknüpft. Da verfolgt eine mächtige und reiche Institution, die historisch erheblichen Dreck am Stecken hat, eine religiöse Minderheit, die sich nie etwas zuschulden hat kommen lassen und die, durch Gerichtsurteile bestätigt, eine Glaubensgemeinschaft im Sinne der Verfassung ist.
Es wurde im Flugblatt darauf hingewiesen, dass sich die Lutherkirche bis heute nicht von ihrem Gründer Martin Luther, der ein grauenhafter Antisemit war, distanziert hat, und auch ihre antisemitische Vergangenheit im Dritten Reich nicht hinreichend aufgearbeitet hat. Statt dessen geht sie nun mit Ehrabschneidung und geschäftsschädigenden Äußerungen gegen Andersgläubige vor.
Ausführlich wurde belegt und wörtlich dokumentiert, mit welchen Äußerungen Martin Luther gegen Juden, »Hexen«, aufständische Bauern oder Andersgläubige, etwa die Täufer, hetzte. Und wie Landesbischof Hans Meiser bereits in den 20er Jahren, also lange vor Hitlers Machtergreifung, gegen die »Verjudung unseres Volkes« polemisierte.
Was die Kirche offenbar besonders geärgert hat: Es wurde in dem Handzettel nicht nur der Rufmordbeauftragte Behnk als Verursacher der Hetzarbeit gegen heutige religiöse Minderheiten genannt, sondern auch sein Vorgesetzter, der dies alles zulässt: Landesbischof Dr. Johannes Friedrich. Die Hierarchen der Kirche haben es nicht gerne, wenn sie mit der Schmutzarbeit in Verbindung gebracht werden, die sie ihre Untergebenen verrichten lassen.
Die Reaktion der Kirche kam einige Wochen später: die Hausdurchsuchung am 9. Juni (!) beim Unterzeichner des Flugblatts - laut Anwalt Dr. Christian Sailer eine »völlig überzogene Maßnahme«, da zu diesem Zeitpunkt die (einmalige) Verteilaktion schon mehr als zehn Wochen zurücklag und der im Impressum Genannte seine Urheberschaft an dem Flugblatt überhaupt nicht in Abrede stellte.
Doch es soll offenbar ein Exempel statuiert werden. Die Lutherkirche hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt - und ein besonders eifriger Staatsanwalt wollte offenbar seine Kirchentreue unter Beweis stellen. Damit jetzt nicht ungerechtfertigterweise auf die gesamte Würzburger Staatsanwaltschaft ein schlechtes Licht fällt: Es handelt sich um Dr. Geuder.
Eine nachträgliche Beschwerde von Anwalt Sailer gegen die unverhältnismäßige Durchsuchung wurde vom für die Beschwerde zuständigen Landgericht Würzburg prompt zurückgewiesen. Und obwohl Sailer dem Gericht lang und breit darlegte, dass der Beschuldigte als unmittelbar Betroffener einer Verleumdungsaktion mehr als berechtigt war, mit deutlichen Worten über die Vergangenheit der Kirche aufzuklären, eröffnete das Amtsgericht Würzburg ein Strafverfahren für den 14. Dezember 2006.
So ist das in Deutschland: Wer über die Tatsachen der Kirchengeschichte aufklärt, wird wegen »Beleidigung« angezeigt. Wer hingegen von Kirchenvertretern öffentlich diffamiert wird, erhält keine Hilfe.
Die Kirche greift zur Strafanzeige, weil sie die Tatsachen nicht widerlegen kann. Und die Justiz spielt offenbar mit. Der Staatsanwalt konstruiert beispielsweise eine »Beleidigung« daraus, dass im Flugblatt von Landesbischof Friedrich als dem »Nachfolger« des »Nazi-Bischofs« Meiser gesprochen wurde. Hier ist der Nachfolger im Amt gemeint. Der Staatsanwalt will hier jedoch eine »Beleidigung« von Friedrich als »Antisemit« erkennen. Nach der (bisher jedenfalls gültigen) Rechtssprechung kann man einem Beschuldigten in einem Strafverfahren aber nicht einfach eine bestimmte Interpretation einer Aussage unterschieben. Man müsste vielmehr beweisen, dass er es so (nämlich beleidigend) und nicht anders gemeint haben muss.
All dies scheint aber kaum eine Rolle zu spielen, wenn die Kirche auf den Plan tritt. Unter normalen Umständen hätte das Verfahren aufgrund der eindeutigen Rechtslage gar nicht eröffnet werden dürfen.
Aber was ist schon »normal«, wenn es um die Kirchen und um die »Ketzer« geht?
Seit fast 30 Jahren diskriminieren die Kirchen z.B. das Universelle Leben, beschimpfen und beleidigen die dieser Glaubensgemeinschaft nahe stehenden Menschen und insbesondere die Prophetin und Botschafterin Gottes, Gabriele, ohne dass je ein Staatsanwalt oder ein Gericht eingeschritten wäre. Die Urchristen haben es versucht: Sie haben wiederholte Male Strafanzeigen wegen Beleidigung oder Volksverhetzung gestellt. Nie wurde auch nur ein einziges Verfahren eröffnet, geschweige denn eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Auch nicht, um nur ein Beispiel zu nennen, als am 4.1.1988 nach einem Vortrag des lutherischen Rufmordexperten Friedrich-Wilhelm Haack in Hettstadt (Landkreis Würzburg) die aufgehetzten Dorfbewohner den friedlich vor der Tür demonstrierenden Urchristen zuriefen: »Aufhängen sollte man sie! An die Wand stellen! Heil Hitler!«
Es gibt keine Zufälle: Derselbe Staatsanwalt, Dr. Dietrich Geuder, der jetzt eifrig eine Anklageschrift gegen einen Kirchenkritiker aus den Reihen des Unversellen Lebens konstruierte, hat 1998 als Oberstaatsanwalt in Bamberg in zweiter Instanz mit wenigen Federstrichen zwei Strafanzeigen als »unbegründet« zurückgewiesen, die eine von Urchristen im Universellen Leben betriebene EDV-Firma gegen den lutherischen Mesner und Inquisitionsgehilfen Thomas Müller angestrengt hatte. Müller hatte ohne jeden Anhaltspunkt öffentlich behauptet, es bestehe die Gefahr, dass die Firma Klientendaten weitergebe. Wegen dieser Verleumdungen von Kirchenseite wurde die Firma wenig später in den Ruin getrieben. Die Strafanzeigen wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung wurden erst in Würzburg, dann in Bamberg zurückgewiesen, weil es sich um »Werturteile« gehandelt habe. Und das, obwohl das Landgericht Aschaffenburg zuvor festgestellt hatte, dass Müller falsche Tatsachenbehauptungen von sich gegeben hatte.
Wird auch jetzt wieder mit zweierlei Maß gemessen?
Auf Richter zu treffen, die gegenüber den Kirchen trotz des - in den meisten Fällen - durchlaufenen Religionsunterrichts unbefangen sind, ist in unserem Land gar nicht so einfach. Die Urchristen können ein Lied davon singen. Man darf gespannt sein, wie die Justiz sich am 14.12.06 beim Amtsgericht Würzburg (10.45 Uhr, Ottostr. 5) verhalten wird. Wir halten unsere Leser auf dem Laufenden.
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