Darf man Tierfreunde zum Tieretöten zwingen?

„Es gibt hier grundsätzliche Rechtsfragen, die nach einer höchstrichterlichen Entscheidung geradezu schreien.“ Während der vorsitzende Richter Ansgar Schäfer diese Worte aussprach, konnte ein Wildschwein, das vor dem Gerichtsgebäude auf einer Karre lag, schon lange nicht mehr schreien. Denn ein Jäger hatte es totgeschossen.



Der Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verwandelte sich in eine Art Gerichtsposse...



1. Knall:

Abgeknalltes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude

Dem Keiler, einem prächtigen Tier von etwa zwei Zentner Gewicht, war zwei Nächte zuvor bei völliger Dunkelheit in den Bauch geschossen worden. Das tödlich verletzte Tier schleppte sich mit letzter Kraft in das Eigenjagdrevier des Gutes Terra Nova bei Würzburg, wo es nach zehn Stunden qualvollen Leidens verendete und erst am nächsten Tag gefunden wurde.

Die Landwirte nahmen es kurzerhand mit zur Gerichtsverhandlung – als anschauliches Beispiel dafür, weshalb sie das Ruhen der Jagd in ihrem Revier beantragt haben und deshalb auch vor Gericht ziehen.



Dieses qualvoll durch Bauchschuss verendete Wildschwein konnte man bei dem Prozess um das »Ruhen der Jagd« vor dem Gerichtsgebäude sehen



2. Knall:

Frage an die Richter: Ist einer von ihnen Jäger?

Das abgeknallte Wildschwein sollte an diesem Vormittag nicht der einzige „Knalleffekt“ bleiben. Den nächsten steuerte der Anwalt der Kläger, Dr. Christian Sailer, bei, als er die Richter fragte, ob einer von ihnen ein Jäger sei. Denn wer selbst die Jagd ausübe, könne schwerlich objektiv über das Begehren der friedvollen Landwirte entscheiden, auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht länger zur Jagd gezwungen zu werden. Als die Richter sich weigerten, diese Frage zu beantworten, lehnte Sailer sie vorsorglich wegen Befangenheit ab.



3. Knall:

Vorsitzender Richter Schäfer ist ein Jäger - Ablehnung wegen Befangenheit

Als dieser Antrag abgelehnt wurde, ließ der Anwalt den Knall los: Er wisse, dass der Vorsitzende Richter Schäfer ein Jäger sei – und lehne deshalb konkret ihn wegen Befangenheit ab. Der Richter geriet ins Stocken, druckste herum, wollte aber nichts eingestehen. "Offenbar ist es ehrenrührig, wenn man als Jäger benannt wird", meinte im Anschluss ein Zuschauer.
Nach kurzer Beratung bügelte das Gericht auch den zweiten Befangenheitsantrag ab.

4. Knall:

Anwalt und Kläger verlassen Gerichtssaal

Und nun kam der nächste Knall, mit dem niemand gerechnet hatte: Der Anwalt und die Kläger zogen unter Protest aus dem Gerichtsaal aus! Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer erklärte, dies sei keine ernstzunehmende Veranstaltung, die Entscheidung sei offenbar schon längst gefallen. Mit einer seriösen Verhandlung sei unter diesen Umständen nicht mehr zu rechnen. Daher müsse die Verhandlung nun ohne den Anwalt und ohne die Kläger statt finden.

Mit den Klägern verließen auch etwa 100 Tierfreunde den Saal, die zuvor mit gespannter Erwartung den Beginn einer juristischen Premiere verfolgt hatten: Erstmalig in Deutschland versucht ein Grundstücksbesitzer, der Inhaber eines Eigenjagdrevier ist, sich dem behördlichen Jagdzwang zu entziehen.

Erstmalig in Deutschland:

Besitzer einer Eigenjagd klagt gegen behördlichen Jagdzwang

Man darf in Deutschland zwar den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, jedoch nicht den Kriegsdienst in Feld und Flur gegen die wehrlose Kreatur. Und ein muslimischer Metzger darf, unter Berufung auf seinen Glauben, Tiere bei vollem Bewusstsein schächten, wie das Bundesverfassungsgericht erst wenige Tage vor diesem Prozess festgestellt hatte. Ein friedliebender Mensch darf sich aber unter Berufung auf sein Gewissen und seinen Glauben nicht weigern, ein Tier töten oder quälen zu lassen – sobald er ein Grundstück innerhalb eines Jagdreviers besitzt.

Fernsehteams aus Deutschland, Spanien und Slowenien reisten an



Mit Füßen getreten:

Staatsziel Tierschutz und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)

logisch denkenden Menschen erklären – vor allem im Ausland? Ein slowenisches und ein spanisches Fernsehteam waren eigens angereist, um Antworten auf diese Frage zu finden.

Die nach dem Prozess abgegebenen Äußerungen der Behördenvertreter, die den Landwirten das Ruhen der Jagd verweigern, ließen sich schlicht mit der dumpfen Tradition des »Das ham´ mer schon immer so gemacht« zusammenfassen. Man müsse eben die Gesetze einhalten.

Was sie aber nicht tun! Denn zum einen berücksichtigen sie nicht, dass das Jagdgesetz durchaus die Möglichkeit des Ruhens der Jagd im Ausnahmefall vorsieht. Und zum anderen gehört zu diesen Gesetzen nun mal auch der Artikel 4 des Grundgesetzes: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.«

Dieses Grundrecht auf Religionsfreiheit, das im Fall des muslimischen Metzgers über das Staatsziel »Tierschutz« in der Verfassung gestellt wurde, blieb in diesem Fall außen vor.

Das Gericht, ohne die Klägerseite weiter tagend, versuchte es mit einem juristischen Trick: Das Grundrecht gelte nur für natürliche Personen, nicht für die klagenden Landwirte, die ihren Hof und ihr Eigenjagdrevier in Form einer Personengesellschaft bewirtschaften. Dabei wurde schon vor Jahrzehnten selbst dem katholischen Jungvolk, das sich ebenfall zu einer juristischen Person zusammengeschlossen hatte, »religiöse Betätigung« zugebilligt, wenn es Altkleider sammelte.

Und statt rechtschaffenen Bürgern dieses Staates ihre Grundrechte zuzugestehen, ergingen sich die Behörden in Horrorszenarien von zahlenmäßig explodierenden Wildschweinhorden, die bei einem Ruhen der Jagd ganze Wälder und Felder auffressen würden. Dass diese Spekulationen fachlich nicht belegbar sind und zudem zahlreiche Widersprüche aufweisen, juckte das Gericht nicht, das die Behördenaussagen rundweg als »zutreffend« einstufte.
So war die skurrile Veranstaltung vor fast leeren Plätzen rasch beendet.

Wer, von der ziemlich langweilig gewordenen Verhandlung angeödet, einen Blick aus dem Fenster warf, konnte in der Herbstsonne hoch droben die Marienfestung betrachten, zu deren Füßen das Würzburger Verwaltungsgericht in schöner Symbolik errichtet wurde. Die Marienburg, jahrhundertelang der Wohnsitz der Würzburger Bischöfe, steht für die Macht der Kirche, die bis heute den Staat und somit auch große Teile der Justiz beherrscht. Unter katholischer und lutherischer Flagge ist Tiere töten und Tiere quälen eine pure Selbstverständlichkeit – jedoch nicht unter dem Zeichen des Jesus, des Christus, auf den sich die friedvollen Landwirte von Terra Nova berufen. Wie die ersten Christen lehnen sie jegliche Gewalt ab; töten und verspeisen keine Tiere. Sie bauen ihre Nahrungsmittel ohne Chemiegifte und Kunstdünger, aber auch ohne Mist und Gülle an. Sie haben ein bundesweit einmaliges privates Biotopverbundsystem errichtet, in dem auch Weidetiere wie Rinder und Schafe eine neue Heimat gefunden haben – befreit von der Angst, eines Tages vom Schlächter abgeholt zu werden.

Kirche, Behörden und Jägerlobby bilden noch immer einen fast undurchdringlichen Filz. Insofern ist es bereits ein Erfolg, wenn der scheinheilige Klüngel öffentlich sichtbar gemacht wird – noch dazu vor ausländischen Fernsehkameras. Dazu gehört ein Richter, der Jäger ist und es nicht zugeben will. Oder ein Landrat Waldemar Zorn, dessen Landratsamt den Antrag auf Ruhen der Jagd abgelehnt hat, und der lange Jahre der oberste Kolping-Bruder in der Diözese Würzburg war. Er ist als Vorgesetzter der Jagdbehörde seines Landkreises auch für die Turbulenzen verantwortlich, die in den letzten Wochen immer wieder Aufsehen erregten: Wildschweinhorden, die z.B. durch Veitshöchheim bei Würzburg rasten und erhebliche Sachschäden anrichteten – aufgeschreckt durch einen hemmungslosen Jagdbetrieb, für den zeitweise fast sämtliche Schonzeiten außer Kraft gesetzt wurden. So wird die Sozialstruktur der Rotten zerstört, die Wildschweine vermehren sich und sind kaum noch zu kontrollieren. In die Schuhe schieben will man die Situation aber den Gegnern der Jagd ...

Wer noch selbst denken kann, der durchschaut das Spiel. Und er macht sich vielleicht auch Gedanken, wenn er durch das Fenster des Gerichtssaals die Kinder gesehen hat, die frühmorgens von ihren Müttern in den Kindergarten im Nachbargebäude gebracht wurden. In was für eine Welt wachsen diese Kinder hinein? In eine Welt der dumpfen »Tradition«, in der das Tieretöten weiterhin zum Alltag gehört? Oder in eine Welt, in der das Gewissen von Menschen, die ein Mitgefühl mit allen Kreaturen der Schöpfung haben, geachtet wird?

Bericht des Bayerischen Rundfunks:

Bericht/Interview Bayern 1 – „Mittags in Mainfranken“, 7.12.2006 (Auszug):

Verwaltungsgericht Würzburg heute früh - Andrang wie selten. Viele Fernsehkameras und Mikrofone. Was auf dem Programm stand, interessiert Tierschützer und erst recht Jäger weit über Unterfranken hinaus. Landwirte mit großen Flächen und eigenem Jagdrevier in den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart haben bei ihren Landratsämtern beantragt, die Jagd für 10 Jahre ruhen zu lassen. Sie stehen der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nahe oder gehören ihr an und halten Tiere für ihre Geschwister.

Es hätte von den juristischen Fragen her ein sehr spannender Prozess werden können. Die Kläger berufen sich da z.B. auf Art.4 des Grundgesetzes. Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer: „Wir wissen alle, dass man aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern kann. Also muss es doch eigentlich erst recht möglich sein, den Kriegsdienst gegen die Tiere in Feld und Flur zu verweigern. Darüber wollen wir heute Vormittag ausführlich verhandeln.“ Aber das wurde nichts. Noch bevor man zur Sache kommt, fragt Rechtsanwalt Dr. Sailer, ob einer der Richter Jäger ist. Die Frage wird nicht beantwortet, Befangenheitsantrag wird abgelehnt. Dann sagt der Anwalt, er wisse genau, dass der Vorsitzende Richter zur Jagd geht. Deswegen lehne er ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Auch der Antrag wird als rechtsmissbräuchlich abgelehnt. Daraufhin packt Dr. Sailer ein, für ihn sei das keine ernsthafte Veranstaltung mehr, das Urteil stehe offensichtlich schon fest. Er geht und mit ihm die Kläger und etwa 100 Sympathisanten.

Draußen vor der Tür ein totes Wildschwein auf einer Karre. Ermordet, sagen die Tierschützer, im Revier des zuständigen Beamten aus dem Landratsamt Würzburg, sei der Keiler durch Bauchschuss schwer verletzt worden und habe sich dann noch etwa 12 Stunden dahingeschleppt bis ins Revier von Gut Greußenheim, wo seit Jahren nicht mehr geschossen wird. So sehe Jagd aus.

Und im Gerichtssaal drin war die merkwürdige Situation, sehr seltene Situation, dass man ohne den Kläger verhandelt, nur noch mit den Behördenvertretern. (...)  


Ursache der Wildschwein-Misere: Die Jäger

Rechtzeitig zum Prozess um das Ruhen der Jagd kam ein Artikel in der Jägerzeitschrift PIRSCH, in dem die Jäger offen zugeben, dass sie selbst die Verursacher der "Wildschwein-Misere" sind:

Auszüge aus einem Kommentar von Hans-Joachim Duderstaedt in der Dezemberausgabe 2006 der Jägerzeitschrift PIRSCH


"Abschließend muss grundsätzlich die Frage erlaubt sein, was wir im Zusammenhang mit der Schwarzwildhege denn nun eigentlich wollen? Bei allen jagdlichen Freuden, die uns das Schwarzwildbeschert, sind wir leider nicht in der Lage - und zwar republikweit -, so mit den Sauen umzugehen, dass man von sozialbiologischstabilen Beständen sprechen könnte.
Trotz Schwarzwildringen, Hegegemeinschaften und Ähnlichem, die bedauernswerterweise häufig nur auf dem Papier funktionieren, kann wohl gegenwärtig kaum irgendwo der Nachweis einer nachhaltigen Altersklassenhege erbracht werden. Dazu gehören eine befriedigende Anzahl an Leitbachentypen und reifen Keilern (ab 5 Jahre). Wo bleibt die Verpflichtung nach § 1 BJG zur Hegepflicht?
Unsere Schwarzwildbestände sind (oder waren sie?) hoch, sozialbiologisch desorganisiert, in ihrer Struktur eher "Kindergärten"! Der Begriff asozial ist wohl am treffendsten, denn die Sozialstrukturen sind zerstört.
Reife Keiler sind die seltene Ausnahme, "Kinder gebären Kinder" und die damit provozierte Verzwergung der Bachen schreitet dramatisch fort.
Wir Jäger (!) haben dabei zudem einen Schwarzwildbestand geschaffen, der höchst anfällig ist."

"Den Nimbus, der um diese alten Bassen schwebt, haben wir Jäger geschaffen. Seine Schläue, Urigkeit und Unberechenbarkeit haben ihn für viele Jäger zur begehrtesten Beute in unseren Wäldern und Revieren werden lassen."  


Wildschwein-Chaos durch Treibjagd

Chaos durch Treibjagd

Eine von Jägern verfolgte Wildschweinrotte hat am Samstag, den 25.11.2006 die unterfränkische Polizei in Atem gehalten. Die verschreckten Tiere waren am Vormittag unter anderem in der Altstadt von Veitshöchheim und in Margetshöchheim (Landkreis Würzburg) aufgetaucht und hatten dort heillose Verwirrung gestiftet. Wie die Polizei mitteilte, wurden bei zwei Attacken ein Fußgänger und eine Radfahrerin leicht verletzt. Streifenbeamten gelang es, drei der Schwarzkittel zu erlegen. Zwei weitere wurden bei Verkehrsunfällen getötet.

Ausgangspunkt der wilden Hatz war den Angaben zufolge eine Treibjagd nahe der Ortschaft Margetshöchheim.

SPIEGEL ONLINE berichtete am 25.11.2006: (Auszug)

Wenn Jäger Wildschweine jagen
Wildschweine verwüsteten Altstadt, bissen Passanten

Eine verschreckte Wildschweinrotte hat die Polizei in Unterfranken in Atem gehalten. Die Tiere bissen Spaziergänger ins Bein, rannten eine Radfahrerin um. Selbst in eine Modeboutique drangen die halbstarken Schwarzkittel ein.

Veitshöchheim - Die von Jägern aufgestöberte Wildschweinrotte stürmte zunächst durch die Altstadt von Veitshöchheim, zog dann durch Margetshöchheim und stiftete dort heillose Verwirrung.
Wie die Polizei mitteilte, wurde ein Spaziergänger von einem Schwein in den Unterschenkel gebissen, ein anderes Schwein rannte eine Radfahrerin um, die leicht verletzt wurde. In Veitshöchheim drang ein Wildschwein in eine Modeboutique ein und richtete dort einigen Schaden an. (...)
 



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Salmonellen: Jede 3. Legehenne verseucht
Friedvolles Land