Inquisitionsprozess in Würzburg

Würzburg, 15.12.2006. Kann die Wahrheit beleidigend sein? Um diese Frage ging es am gestrigen Donnerstag, den 14.12. vor dem Amtsgericht Würzburg. Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde ein 50-jähriger Kirchenkritiker am Ende zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll. Sein Rechtsanwalt Dr. Sailer sprach von einem „Fehlurteil mit skandalöser Begründung“ und kündigte Berufung an. Noch im Gerichtssaal lehnte er den Amtsrichter Dr. Hubert Stühler wegen Befangenheit ab.

Im Amtsgericht Würzburg Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde ein 50-jähriger Kirchenkritiker zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll.



Der Journalist, der der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nahe steht, hatte die Lutherkirche in einem Flugblatt unter anderem als „antisemitisch“, als „totalitär“ und als „Inquisitions-Sekte“ bezeichnet. Dieses Flugblatt war nach seinen eigenen Angaben eine Reaktion auf ein Interview, dass der lutherische „Sektenbeauftragte“ Wolfgang Behnk der Münchner Bild-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte Behnk vor einen von Anhängern der Glaubensgemeinschaft betriebenen Marktstand auf dem Münchner Viktualienmarkt „gewarnt“. Dieser Stand, so die Bild-Zeitung, sei der Stand einer „dubiosen Sekte“.

Schon seit Jahren hatte Behnk gegen die Glaubensgemeinschaft Stimmung gemacht. Ihre Anhänger bezeichnete er als „selbstmordgefährdet; er verdächtigte sie völlig unbegründet des „Datenmissbrauchs und trieb damit sogar einen ganzen Betrieb in den Ruin; ihr Schule, die nicht nur staatlich genehmigt, sondern inzwischen sogar staatliche anerkannt ist, bezeichnete er als „menschenrechtswidrig“.

Im Gegenzug warnte nun der Journalist und Buchautor vor der lutherischen „Inquisitions-Sekte“, die religiöse Konkurrenten mit übler Nachrede öffentlich niedermache. Dies alles tue Behnk im Auftrag seines Landesbischofs Dr. Johannes Friedrich, weshalb dieser in dem Flugblatt als „geistiger Brandstifter“ bezeichnet wurde. Außerdem verwies der Flugblattschreiber auf die antisemitische Vergangenheit der Lutherkirche und zitierte dazu ausführlich antijüdische Aussagen Martin Luthers und des bayerischen Landesbischofs Hans Meiser (Amtszeit 1933-1955).

Rechtsanwalt Dr. Sailer verwies darauf, dass in dem Flugblatt, gegen das die Lutherkirche Strafanzeige gestellt hatte, alle Vorwürfe mit unbestreitbaren Tatsachenbezügen untermauert worden seien, wodurch sie nach herrschender Rechtssprechung nicht mehr als „Schmähungen“ angesehen werden könnten. Kirchenvertreter hätten zudem jahrelang die urchristliche Glaubensgemeinschaft mit Schmähungen überschüttet, indem er sie als „totalitär“ und „Psychosekte“ verunglimpfte, ohne dass jemals eine Anklage erhoben worden sei. Es bestehe Anlass zu der Befürchtung, dass hier ein Kritiker der Kirche eingeschüchtert und kriminalisiert werden solle.

Amtsrichter Dr. Stühler folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er begründete seinen Schuldspruch unter anderem damit, es hätte ihn „befremdet“, dass der Verteidiger den Prozess zu einer Auseinandersetzung um die Religionsfreiheit „hochstilisiert“ habe. Daraufhin kam es zum Eklat: Der Anwalt Dr. Sailer lehnte den Richter noch im Gerichtssaal nachträglich wegen „Befangenheit“ ab. Wer sich durch das Grundrecht der Religionsfreiheit „befremdet“ fühle, der könne kein objektiver Richter sein. Dr. Stühler weigerte sich daraufhin, den Befangenheitsantrag zu Protokoll zu nehmen. Der Anwalt habe, so wörtlich, „zwei Hände und könne schreiben“, also seinen Antrag schriftlich stellen. Dr. Sailer sagte dem Richter, dass er dies für eine Unverschämtheit halte, fügte sich jedoch und bat um Sitzungsunterbrechung, um seinen Antrag schriftlich zu formulieren. Normalerweise werden solche Anträge ohne weiteres protokolliert.

Dr. Sailer äußerte nach dem Prozess sein Unverständnis über dieses Urteil, mit dem die gesamte aktuelle Rechtssprechung zum Äußerungsrecht einfach übergangen worden sei. Die Aussagen des Richters Dr. Hubert Stühler seien in keiner Weise fundiert, sondern unhaltbare Meinungsäußerungen gewesen. Der Anwalt kündigte Berufung zum Landgericht Würzburg an.

Der Prozess fand unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Etwa 100 Zuhörer wollten den Prozess mitverfolgen, mehr als die Hälfte musste jedoch draußen bleiben. Das Publikum im vollbesetzten Saal äußerte Unmut, als Staatsanwalt Dr. Dietrich Geuder versuchte, die antisemitischen Ausfälligkeiten des ehemaligen Landesbischofs Meiser mit dessen „vielschichtiger Persönlichkeit“ zu verharmlosen. Fernsehteams aus Italien, Spanien und Slowenien machten auf den Gerichtsfluren zahlreiche Interviews und kündigten an, die offensichtliche Gefährdung der Religionsfreiheit in Deutschland in ihren Ländern zum Thema zu machen.

Für Aufsehen sorgten im Umfeld des Prozesses Anhänger der Glaubensgemeinschaft, als sie versuchten, vor dem Gerichtsaal ein schlichtes Holzkreuz aufzustellen. Nach etwa zehn Minuten wurden sie vom Justizpersonal auf den Gehsteig vor dem Justizgebäude verwiesen. Der aus München angereiste lutherische „Sektenbeauftragte“ Behnk forderte vergeblich, gegen die Urchristen wegen des Aufstellens eines Kreuzes (!) ein Ordnungsgeld zu verhängen. Gegenüber Passanten begründeten die Christusfreunde ihr Vorgehen wie folgt:

„Wie einst bei der Inquisition wird im Namen des Kreuzes gerichtet. Wir tragen das Kreuz der Erlösung und des Friedens, das Kreuz der Urchristen“.

Im Vorfeld des Prozesses war es zu einer Hausdurchsuchung in der Waldbrunner Wohnung des Urchristen gekommen, was ein Verteidiger als „völlig überzogene Maßnahme“ bezeichnete, die nur der Einschüchterung eines Angehörigen einer den Kirchen unliebsamen Glaubensgemeinschaft gedient haben könne.

Näheres: Bei Kirchenkritik: Hausdurchsuchung!



Amtsgericht Würzburg 



Vor dem Amtsgericht: Für Aufsehen sorgten im Umfeld des Prozesses Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben, als sie versuchten, vor dem Gerichtsaal ein schlichtes Holzkreuz aufzustellen.



Persönliche Erklärung

Diese persönliche Erklärung trug der wegen Beleidigung der Luther-Kirche Angeklagte Matthias Holzbauer dem Gericht vor:

Als Sohn einer gut katholischen CSU-Familie ist es für mich ein besonderer Moment, das erste Mal in meinem Leben vor einem Strafgericht zu stehen. Wer sich wie ich intensiv mit der Geschichte der Inquisition befasst hat, den wird so etwas allerdings weniger wundern. Denn es gehörte schon immer zum Leben eines Menschen, der aus katholischer oder lutherischer Sicht ein „Ketzer“ und „Häretiker“ ist, früher oder später auch einmal mit der Justiz Bekanntschaft zu machen. Leider auch noch im 21. Jahrhundert.

Ich bin seit 25 Jahren Anhänger der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben. Anfang der 80er Jahre begegnete ich in Nürnberg dem Universellen Leben. Ich befasste mich mit deren Lehren und Aktivitäten und siedelte im Jahr 1985 in die Umgebung von Würzburg um, um im Zentrum dieser Glaubensgemeinschaft mit deren Anhängern zu leben und zu arbeiten. Seither bin ich als Publizist bei der Herausgabe von Zeitschriften, als Buchautor, als Redner bei Vortragsveranstaltungen und auch als Mitarbeiter beim Vertrieb vegetarischer Lebensmittel an Marktständen unter anderem in Würzburg, Nürnberg und München tätig.

Ich archiviere und dokumentiere seit vielen Jahren die Vorgänge im Zusammenhang mit religiösen Minderheiten in Deutschland und habe auch ein eigenes Buch darüber geschrieben, das den Titel trägt: „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch – das neue Mittelalter.“ Von daher kann ich das, was heute abläuft, sehr gut einordnen.

Als in Deutschland Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts neue religiöse Bewegungen entstanden, setzten die Amtskirchen sogenannte Sektenbeauftragte ein, die mit der Aufgabe betraut sind, diese neue religiöse Konkurrenz in der Öffentlichkeit auf jede nur denkbare Weise abzuwerten bzw. zu bekämpfen. Seit über 20 Jahren führt die Evangelisch-Lutherische Kirche durch ihre Sektenbeauftragten – zunächst Pfarrer Haack, später Dr. Behnk, heute zusammen mit Pfarrer Fragner – einen öffentlichen Glaubenskampf gegen das Universelle Leben. Kirchenrat Dr. Behnk tut dies auf besonders aggressive Weise. Er bezeichnete unsere Glaubensgemeinschaft immer wieder als „totalitär“, als „menschenverachtend“, als „Psychosekte“, als „gefährlich“, ja sogar als „antisemitisch“. Als 1993 in der Presse über einen angeblichen Massenselbstmord einer religiösen Gruppierung in Waco/USA berichtet wurde, suggerierte Behnk der deutschen Öffentlichkeit über mehrere Jahre hinweg, dass möglicherweise auch im Universellen Leben ein kollektiver Selbstmord bevorstehe.

Als sich 1997 im kalifornischen San Diego 50 Menschen umbrachten, dauerte es nur wenige Tage, bis Dr. Behnk sein Lieblingsthema, dass im Universellen Leben möglicherweise Ähnliches passieren könnte, in einem aufsehenerregenden STERN-Interview aufwärmte. Das führte dazu, dass das Interview auf der Titelseite der Ausgabe mit dem Hinweis „Universelles Leben – Deutschlands gefährlichste Sekte“ angekündigt wurde. Er versuchte immer wieder, uns als gemeingefährlich darzustellen und zu Außenseitern der Gesellschaft zu machen, mit denen man nichts zu tun haben will. Besonders gut gelang ihm dies mit einer Pressemitteilung aus dem Jahr 1997, durch die er den Verdacht streute, eine von Anhängern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben betriebene EDV-Firma, die die Software von Arztpraxen betreute, sei ein Sicherheitsrisiko für den Datenschutz. Innerhalb kurzer Zeit verlor die seit 10 Jahren bestehende Firma alle Kunden und musste ihren Betrieb einstellen.
Im einzelnen nehme ich auf die meinem Verteidiger vorgelegten Zeitungsartikel und Pressemitteilungen der Sektenbeauftragten Bezug.

Die Kampagne der Evangelisch-Lutherischen Kirche führte mehr und mehr zu einer sozialen Ausgrenzung der Angehörigen des Universellen Lebens. Es geht längst nicht mehr bloß um Rufschädigungen. Angesichts der Schärfe und Häufigkeit der Kirchenkampagne gegen „gefährliche Sekten“ erleiden neue religiöse Bewegungen wie das Universelle Leben und ihre Anhänger nicht nur Ansehensminderung, sondern sie werden zu Feinden der Gesellschaft stigmatisiert, die für ihre religiösen Veranstaltungen
keine Räumlichkeiten mehr finden, bei ihrer Berufsausübung auf einen kirchlichen Wink Kunden und Werbemöglichkeiten verlieren, und auch im privaten Bereich diskriminiert werden. Es handelt sich um eine moderne Inquisition, bei der zwar niemand mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt wird, aber mit Hilfe des öffentlichen Einflusses der Kirchen in den Medien an den Pranger gestellt wird.

Die Scheiterhaufen des 21. Jahrhunderts sind die Massenmedien. Wenn die Bild-Zeitung, wie am 18. März dieses Jahres geschehen, unter erheblicher Mitwirkung des lutherischen Rufmordbeauftragten Wolfgang Behnk die großformatige Schlagzeile an alle Zeitungskästen der Stadt hängt: „Viktualienmarkt: Dubiose Sekte betreibt Ökostand“ – dann ist das der moderne Scheiterhaufen. Ich habe an diesem Tag selbst an diesem Stand gearbeitet und weiß, wovon ich rede. Unmittelbar auf und um den Marktplatz stehen mindestens fünf solcher Kästen. Die Flammen züngelten also von allen Seiten. Die Menschen wurden geradezu angestachelt, hinzulaufen wie weiland zur Hinrichtungsstätte und zu gaffen: Hey, schaut euch mal die gefährlichen „Ketzer“ an! Heute verbrennt auf einem solchen modernen Scheiterhaufen kein Kohlenstoff, aber es steigen nach wie vor die Rauchwolken negativer Gedanken wie Vorurteile, künstlich geschürte Ängste und Aggressionen auf. Ein Religionslehrer schickte sogar seine Schüler an den Stand – man kam sich vor wie im Zirkus oder im Tiergarten.

Aber wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, sondern in einer Demokratie, dachte ich, und deshalb entschloss ich mich, mit Hilfe eines plakativen Handzettels die Öffentlichkeit einmal deutlich darauf hinzuweisen, um welche Organisation es sich handelt, die mich und meine Glaubensgenossen seit Jahrzehnten öffentlich brandmarkt und in erwähnten Zeitungsinterview erneut massive Geschäftsschädigung betrieb.

Ich wollte mit dem Flugblatt niemanden persönlich verletzen, sondern die infame Weise der Evangelisch-Lutherischen Kirche aufzeigen, unter anderem auch die Vorgehensweise des Kirchenrats Behnk, der im Auftrag seines Bischofs handelt. Nachdem die Evangelische Landeskirche in Bayern sich öffentlich als Richter über meine Gemeinschaft aufspielt und immer wieder neue inquisitorische Kampagnen führt, wollte ich deutlich machen, um wen es sich hierbei meines Erachtens handelt. Soweit das Flugblatt Bewertungen enthielt, wird stets auf Sachverhalte Bezug genommen. Dies gilt insbesondere auch für das Beiwort „antisemitisch“, das ich mit Luther und Meiser rechtfertigte. Dabei wies ich darauf hin, dass der Antisemit Meiser gegenwärtig wieder durch ein Gedenkjahr gefeiert werden soll. Ich halte die Evangelische Kirche in ihrem Vorgehen für totalitär, weil sie, unter grober Verletzung des Toleranzgebots, gegen religiöse Minderheiten, insbesondere das Universelle Leben, vorgeht. Nachdem sie meiner Gemeinschaft eine totalitäre Haltung vorwirft und das Universelle Leben ständig als Sekte beschimpft, habe ich auch dieses Etikett in dem Flugblatt zurückgegeben.

In einem Brief an Arno Hamburger, den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde in Nürnberg, schrieb ich am 3. Mai: „Vielleicht ist unser Flugblatt auch so etwas wie ein Hilferuf, weil der skandalöse Umgang unserer Gesellschaft mit neuen religiösen Bewegungen ... in den Medien totgeschwiegen wird ...“ Aus heutiger Sicht kann ich sagen: Dieses Flugblatt war ein Hilferuf, nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern auch an die Justiz, endlich einer religiösen Minderheit beizustehen, die seit Jahrzehnten von der Vertretern einer gedanklich noch am Mittelalter orientierten Großsekte drangsaliert wird. Die Antwort auf diesen Hilferuf erleben wird heute: Wer sich wehrt, soll offensichtlich eingeschüchtert oder gar kriminalisiert werden. Nachdem man gegen die im Flugblatt genannten Tatsachen nichts vorbringen kann, hat man die angebliche Beleidigung aus dem Hut gezaubert.

Ich kann hier nur für mich und meine Freunde sagen: Wir sind eine starke Gemeinschaft und wir lassen uns nicht einschüchtern. Dem Landesbischof Friedrich habe ich am 13. Juni geschrieben, und das kann ich nur wiederholen: Solange er und seine Nachfolger es zulassen, dass die Inquisition noch immer lebendig ist, „werden wir uns auch zur Wehr setzen. Auch wenn wir nicht einmal über einen Bruchteil der Gelder und des Einflusses verfügen wie Ihre Kirche.“



Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das Flugblatt in Wahrnehmung meiner berechtigten Interessen und der meiner Freunde zulässig war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich dadurch strafbar gemacht habe.

Deshalb bin ich auch äußerst überrascht, hierwegen angeklagt zu werden. Verwundert bin ich darüber besonders deshalb, weil Strafanzeigen von Seiten meiner Gemeinschaft gegen all die üblen Verleumdungen der letzten Jahre stets eingestellt wurden und nie zu einer Anklage führten. Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal in den Archiven zu blättern. In den letzten 20 Jahren wurde in 77 Fällen Strafanzeige gegen Kirchenvertreter und deren Handlanger erstattet, und zwar wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung, Volksverhetzung, Falschaussage vor Gericht, Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses, Nötigung, Erpressung und Anstiftung zur Sachbeschädigung. Keine einzige dieser Strafanzeigen führte je zu einer Anklage. Der jetzige Anklagevertreter Herr Dr. Geuder war immer besonders großzügig, wenn es darum ging, solche Strafanzeigen einzustellen. Neuerdings erhebt er in umgekehrter Richtung bei jeder Gelegenheit Anklage, auch wenn es sich um Delikte handelt, für die sich nie ein Staatsanwalt interessiert, sondern bei denen der Anzeigeerstatter stets auf den Privatklageweg verwiesen wird.



Wegen des vorliegenden Flugblatts wurde ich auf Veranlassung des Staatsanwalts sogar im Morgengrauen heimgesucht, weil eine Hausdurchsuchung angeordnet worden war. Dabei war nichts mehr zu ermitteln, da mein Name ja auf dem Impressum des Flugblatts stand. Ich habe diese Hausdurchsuchung als Schikane empfunden. Mein Vertrauen in die Justiz ist erheblich beeinträchtigt. Wie ich gehört habe, sind ja auch Staatsanwälte zu Objektivität verpflichtet. Bei Herrn Dr. Geuder habe ich den Eindruck, dass er persönliche bzw. kirchliche Interessen verfolgt.
Insofern kann ich nur hoffen, dass ich heute vor einem neutralen und unabhängigen Gericht stehe, das mir Gerechtigkeit widerfahren lässt. Ich mache mir allerdings Sorge, ob das in dem kirchlich geprägten Würzburger Milieu ohne weiteres möglich ist. Wer die Kirche angreift, gilt als Ketzer, der zu verurteilen ist. Ich mache mir auch Sorge, wie es bei diesem Prozess dem zuständigen Richter ergeht. Möglicherweise ist er Mitglied der Evangelischen Kirche, vielleicht sogar ein aktives Mitglied, und fühlt sich deshalb von meinem Flugblatt selbst betroffen. Kann er da noch unbefangen urteilen? Nach meiner ehrlichen Aussage zur Person des Angeklagten darf ich vielleicht auch eine ehrliche Aussage zur Person des Richters erwarten, worum ich hiermit bitte.

Würzburg, 14.12.06

Matthias Holzbauer








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Gerichtsprozess »Ruhen der Jagd«