Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht wurde zur Gerichtsposse: Tierfreunde hatten Antrag auf Ruhen der Jagd auf ihrem Grund und Boden gestellt - doch zwei von drei Berufsrichtern waren Jäger...

Dieses qualvoll durch Bauchschuss verendete Wildschwein konnte man bei dem Prozess um das »Ruhen der Jagd« vor dem Gerichtsgebäude sehen



»Es gibt hier grundsätzliche Rechtsfragen, die nach einer höchstrichterlichen Entscheidung geradezu schreien.« Während der Vorsitzende Richter Ansgar Schäfer diese Worte aussprach, konnte ein Wildschwein, das vor dem Gerichtsgebäude auf einer Karre lag, schon lange nicht mehr schreien. Denn ein Jäger hatte es totgeschossen.

 



1. Knall:
Abgeknalltes Wildschwein vor dem Gerichtsgebäude

Dem Keiler, einem prächtigen Tier von etwa zwei Zentner Gewicht, war zwei Nächte zuvor bei völliger Dunkelheit in den Bauch geschossen worden. Das tödlich verletzte Tier schleppte sich mit letzter Kraft in das Eigenjagdrevier des Gutes Terra Nova bei Würzburg, wo es nach Stunden qualvollen Leidens verendete und erst am nächsten Tag gefunden wurde.

Die Landwirte nahmen es kurzerhand mit zur Gerichtsverhandlung – als anschauliches Beispiel dafür, weshalb sie das Ruhen der Jagd in ihrem Revier beantragt haben und deshalb auch vor Gericht ziehen.

2. Knall:
Frage an die Richter: Ist einer von ihnen Jäger?

Das abgeknallte Wildschwein sollte an diesem Vormittag nicht der einzige »Knalleffekt« bleiben. Den nächsten steuerte der Anwalt der Kläger, Dr. Christian Sailer, bei, als er die Richter fragte, ob einer von ihnen ein Jäger sei. Denn wer selbst die Jagd ausübe, könne schwerlich objektiv über das Begehren der friedvollen Landwirte entscheiden, auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht länger zur Jagd gezwungen zu werden. Als die Richter sich weigerten, diese Frage zu beantworten, lehnte Sailer sie vorsorglich wegen Befangenheit ab.

3. Knall:
Vorsitzender Richter Schäfer ein Jäger - Ablehnung wegen Befangenheit

Als dieser Antrag abgelehnt wurde, ließ der Anwalt den Knall los: Er wisse, dass der Vorsitzende Richter Schäfer ein Jäger sei – und lehne deshalb konkret ihn wegen Befangenheit ab. Der Richter geriet ins Stocken, druckste herum, wollte aber nichts eingestehen. »Offenbar ist es ehrenrührig, wenn man als Jäger benannt wird«, meinte im Anschluss ein Zuschauer.
Nach kurzer Beratung bügelte das Gericht auch den zweiten Befangenheitsantrag ab.

4. Knall:
Anwalt und Kläger verlassen Gerichtssaal

Und nun kam der nächste Knall, mit dem niemand gerechnet hatte: Der Anwalt und die Kläger zogen unter Protest aus dem Gerichtsaal aus! Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer erklärte, dies sei keine ernstzunehmende Veranstaltung, die Entscheidung sei offenbar schon längst gefallen. Mit einer seriösen Verhandlung sei unter diesen Umständen nicht mehr zu rechnen. Daher müsse die Verhandlung nun ohne den Anwalt und ohne die Kläger statt finden.

Mit den Klägern verließen auch etwa 100 Tierfreunde den Saal, die zuvor mit gespannter Erwartung den Beginn einer juristischen Premiere verfolgt hatten: Erstmalig in Deutschland versucht ein Grundstücksbesitzer, der Inhaber eines Eigenjagdreviers ist, sich dem behördlichen Jagdzwang zu entziehen.

Erstmalig in Deutschland:
Besitzer einer Eigenjagd klagt gegen behördlichen Jagdzwang

Man darf in Deutschland zwar den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, jedoch nicht den Kriegsdienst in Feld und Flur gegen die wehrlose Kreatur. Und ein muslimischer Metzger darf, unter Berufung auf seinen Glauben, Tiere bei vollem Bewusstsein schächten, wie das Bundesverfassungsgericht erst wenige Tage vor diesem Prozess festgestellt hatte. Ein friedliebender Mensch darf sich aber nicht unter Berufung auf sein Gewissen und seinen Glauben weigern, ein Tier töten oder quälen zu lassen – sobald er ein Grundstück innerhalb eines Jagdreviers besitzt.

Mit Füßen getreten:
Staatsziel Tierschutz und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)

Wie will man das logisch denkenden Menschen erklären – vor allem im Ausland? Ein slowenisches und ein spanisches Fernsehteam waren eigens angereist, um Antworten auf diese Frage zu finden.

Die nach dem Prozess abgegebenen Äußerungen der Behördenvertreter, die den Landwirten das Ruhen der Jagd verweigern, ließen sich schlicht mit der dumpfen Tradition des »Das ham´ mer schon immer so gemacht« zusammenfassen. Man müsse eben die Gesetze einhalten.

Was sie aber nicht tun! Denn zum einen berücksichtigen sie nicht, dass das Jagdgesetz durchaus die Möglichkeit des Ruhens der Jagd im Ausnahmefall vorsieht. Und zum anderen gehört zu diesen Gesetzen nun mal auch der Artikel 4 des Grundgesetzes: »Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.«

Dieses Grundrecht auf Religionsfreiheit, das im Fall des muslimischen Metzgers über das Staatsziel »Tierschutz« in der Verfassung gestellt wurde, blieb in diesem Fall außen vor.

Das Gericht, ohne die Klägerseite weiter tagend, versuchte es mit einem juristischen Trick: Das Grundrecht gelte nur für natürliche Personen, nicht für die klagenden Landwirte, die ihren Hof und ihr Eigenjagdrevier in Form einer Personengesellschaft bewirtschaften. Dabei wurde schon vor Jahrzehnten selbst dem katholischen Jungvolk, das sich ebenfall zu einer juristischen Person zusammengeschlossen hatte, »religiöse Betätigung« zugebilligt, wenn es Altkleider sammelte.

Und statt rechtschaffenen Bürgern dieses Staates ihre Grundrechte zuzugestehen, ergingen sich die Behörden in Horrorszenarien von zahlenmäßig explodierenden Wildschweinhorden, die bei einem Ruhen der Jagd ganze Wälder und Felder auffressen würden. Dass diese Spekulationen fachlich nicht belegbar sind und zudem zahlreiche Widersprüche aufweisen, kümmerte das Gericht nicht, das die Behördenaussagen rundweg als »zutreffend« einstufte.
So war die skurrile Veranstaltung vor fast leeren Plätzen rasch beendet.

Wer, von der ziemlich langweilig gewordenen Verhandlung angeödet, einen Blick aus dem Fenster warf, konnte in der Herbstsonne hoch droben die Marienfestung betrachten, zu deren Füßen das Würzburger Verwaltungsgericht in schöner Symbolik errichtet wurde. Die Marienburg, jahrhundertelang der Wohnsitz der Würzburger Bischöfe, steht für die Macht der Kirche, die bis heute den Staat und somit auch große Teile der Justiz beherrscht. Unter katholischer und lutherischer Flagge ist Tiere töten und Tiere quälen eine pure Selbstverständlichkeit – jedoch nicht unter dem Zeichen des Jesus, des Christus, auf den sich die friedvollen Landwirte von Terra Nova berufen. Wie die ersten Christen lehnen sie jegliche Gewalt ab; töten und verspeisen keine Tiere. Sie bauen ihre Nahrungsmittel ohne Chemiegifte und Kunstdünger, aber auch ohne Mist und Gülle an. Sie haben ein bundesweit einmaliges privates Biotopverbundsystem errichtet, in dem auch Weidetiere wie Rinder und Schafe eine neue Heimat gefunden haben – befreit von der Angst, eines Tages vom Schlächter abgeholt zu werden.

Kirche, Behörden und Jägerlobby bilden noch immer einen fast undurchdringlichen Filz. Insofern ist es bereits ein Erfolg, wenn der scheinheilige Klüngel öffentlich sichtbar gemacht wird – noch dazu vor ausländischen Fernsehkameras. Dazu gehört ein Richter, der Jäger ist und es nicht zugeben will. Später stellte sich heraus, dass sogar noch ein zweiter Richter Jäger ist - ausgerechnet der »Berichterstatter« Gehrsitz, der die urteilsgründe formuliert. Mit ins Bild passt auch ein Landrat Waldemar Zorn, dessen Landratsamt den Antrag auf Ruhen der Jagd abgelehnt hat, und der lange Jahre der oberste Kolping-Bruder in der Diözese Würzburg war. Er ist als Vorgesetzter der Jagdbehörde seines Landkreises auch für die Turbulenzen verantwortlich, die in den letzten Wochen immer wieder Aufsehen erregten: Wildschweinhorden, die z.B. durch Veitshöchheim bei Würzburg rasten und erhebliche Sachschäden anrichteten – aufgeschreckt durch einen hemmungslosen Jagdbetrieb, für den zeitweise fast sämtliche Schonzeiten außer Kraft gesetzt wurden. So wird die Sozialstruktur der Rotten zerstört, die Wildschweine vermehren sich und sind kaum noch zu kontrollieren. In die Schuhe schieben will man die Situation aber den Gegnern der Jagd ...

Wer noch selbst denken kann, der durchschaut das Spiel. Und er macht sich vielleicht auch Gedanken, wenn er durch das Fenster des Gerichtssaals die Kinder gesehen hat, die frühmorgens von ihren Müttern in den Kindergarten im Nachbargebäude gebracht wurden. In was für eine Welt wachsen diese Kinder hinein? In eine Welt der dumpfen »Tradition«, in der das Tieretöten weiterhin zum Alltag gehört? Oder in eine Welt, in der das Gewissen von Menschen, die ein Mitgefühl mit allen Kreaturen der Schöpfung haben, geachtet wird?

Der Rechtsstreit jedenfalls wird weitergehen – wenn es sein muss, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg.

Fernsehteams aus Deutschland, Spanien und Slowenien reisten an



 




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Auszüge aus dem »verbotenen« Flugblatt