Wie der Landkreis Würzburg mit seinen Langzeit-Arbeitslosen umgehe, das sei bundesweit ohne Beispiel, sagte Peter Baumann von der Gewerkschaft ver.di in der Bayern 3-Abendschau am 17.1.06. Wie Arbeitslosengeld II-Empfänger, die an einer Fördermaßnahme mit dem Namen »Neue Chance« teilnehmen, behandelt würden, sei rechtswidrig und entwürdigend, so die Sprecherin zur Einleitung der Fernsehreportage.
Die Pikanterie besteht darin, dass die »Fördermaßnahme« über die Kolping Dienstleistungs GmbH erfolgt, deren Verwaltungsratsvorsitzender Landrat Zorn ist. 500 Arbeitslose oder mehr werden vom Landrat als Landkreischef in ein dubioses Arbeitsverhältnis einer Einrichtung gedrängt, der Zorn als Kolpingbruder vorsteht. In einem Brief des Landkreises wird den Betroffenen mitgeteilt, dass ihre Teilnahme an dem Projekt »Neue Chance« erforderlich sei, um ihre Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.
Dabei hört sich alles ganz vielversprechend an: Arbeitslose werden auf ihre Fähigkeiten geprüft und bekommen eine Chance vermittelt zu werden, indem neue Fähigkeiten geweckt und gelernt werden. Die Betroffenen erleben es zum Teil anders. Manchmal sitze man über Monate einen halben Tag nur rum und dürfe nicht gehen, meint ein unzufriedener Teilnehmer. Eine Arbeitssuchende sieht die ganze Sache als »verlorene Zeit« an, da sie später bei Bewerbungen für ihren Lebenslauf über diese Zeit nichts vorzuweisen hat. Beide stiegen deshalb aus dem Programm aus. Prompt stellte der Landkreis die Zahlungen ein. Nun klagen sie vor dem Sozialgericht. Ver.di sieht die Maßnahme als grundgesetzwidrig, weil sie es als »entwürdigend« halten, wie das Landratsamt die Arbeitslosengeld II-Empfänger behandelt; zudem: »Tägliche Präsenzpflicht ohne Sinn und Ziel« schränke das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein. Landrat Zorn sieht hingegen eine tägliche Anwesenheit der Teilnehmer an diesem Programm für 5 Tage in der Woche als selbstverständlich an, ohne darauf einzugehen, dass es offensichtlich für viele nur ein »Zeit totschlagen« ist.
Warum ist Landrat Zorn so erpicht darauf, 500-600 Arbeitslosengeld II-Empänger unter den Fittichen der Kolping Dienstleistungs GmbH zu halten? Dienen sie vielleicht als praktische Melkkühe? Gibt es da etwas zu verdienen?
Wie viel die Kolping Dienstleistungs GmbH pro Arbeitslosen kassiert, wird nicht verraten - obwohl es sich dabei um öffentliche Gelder handelt! Auf Nachfrage eines Betroffenen wurde ihm geantwortet: »Was geht es auch die Betroffenen an, wie viel die öffentliche Hand für ihr `Training´ ausgibt?« Lohnen tut sich das Geschäft für den Landtag allemal, verschwinden doch die 500-600 Teilnehmer umgehend von der Arbeitslosenstatistik. Lohnt sich das Geschäft mit den Arbeitssuchenden auch für die Kolping Dienstleistungs GmbH? Angenommen, der Landrat zahlt 600,- Euro pro Arbeitssuchendem, so würde das monatlich stolze 360 000,- Euro ausmachen. Aber wie gesagt, Genaues weiß man nicht. Dazu kommen noch die Einnahmen für die »Vermietung« der Arbeitslosen für Arbeiten außerhalb der Kolping Dienstleistungs GmbH z.B. für 10,- Euro die Stunde. Berücksichtigen müsste man auch die Ersparnis von Ausgaben an Lohngeldern oder Fremdausgaben, die gemacht wird, wenn diese Arbeitssuchenden im eigenen Betrieb, also bei Kolping, selbst Maler- und Küchenarbeiten verrich- ten müssen. Da könnte einiges zusammenkommen.
Merkwürdig ist, wie gesagt, die Personalunion Zorns als Landrat und Verwaltungsratvorsitzender der Kolping GmbH. Als Landrat versorgt er eine Organisation mit Geld und Arbeitskräften, der er selbst als Verwaltungsratsvorsitzender vorsteht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
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