hAus der Schweiz erreichte uns folgende Leserzuschrift:
»Sehr geehrte Redaktion,
das Erstaunen war groß, als ich den Steuerbescheid des Kantons Basel-Land für den Betrieb erhielt. Dort wurde die Firma doch tatsächlich zur Zahlung von Kirchensteuer veranlagt. Ich dachte, das kann nur ein Irrtum sein, in der Schweiz haben wir Religionsfreiheit. Deshalb rief ich sofort auf der Steuerbehörde an, welche bezeichnenderweise den offiziellen Namen »Finanz- und Kirchendirektion« trägt.
Dort gab mir eine sehr verlegene Dame die Auskunft, dass unser Betrieb nicht von der Steuerpflicht befreit werden könne, da das Kirchensteuergesetz dies so vorschreibe.
Nun müssen wir also die Landeskirchen subventionieren, obwohl wir als weltanschaulich neutraler Betrieb nichts mit den Kirchenorganisationen zu tun haben und diese auch nicht unterstützen möchten. Ich bot der Steuerbehörde an, dass wir den entsprechenden Steuerbetrag dem Staat bezahlen, damit wir nicht eine Kirche unterstützen müssen, mit deren Lehre wir uns nicht identifizieren können. Aber auch dies ist nicht möglich.
Dies alles finde ich einen Skandal, die Religionsfreiheit ist auf diese Weise reine Theorie.«
Bernhard Scheller, Bliib Gsund Natur-Versand AG
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