Justiz-Posse in München

Im Oktober 2007 sollte das Oberlandesgericht München darüber entscheiden, ob die »Initiative zur Abschaffung der Jagd« die Frage stellen darf: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?« Doch einen Tag vor dem Prozess zog Vocke seinen Antrag auf Unterlassung zurück - und sagte den Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht ab. Ein Sieg für die Tierschützer!

Jägerpräsident Vocke: »Im Wald schießt er lustvoll und toll, vor Gericht hat er die Hosen voll!« (Transparent vor dem Justizpalast)



So feige wie die Jäger die Tiere im Wald abknallen, so feige sind sie vor Gericht. Jäger fühlen sich offenbar nur im Wald stark, wenn sie mit der Waffe in der Hand auf wehrlose, unschuldige Tiere schießen - feige und aus dem Hinterhalt heraus.
Doch die Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit und vor Gericht scheute der Jägerpräsident. Er erschien erst gar nicht vor Gericht.

Demonstration von Tierschützern vor dem Oberlandesgericht



In der Jägerzeitung »Jagd in Bayern« stellte der Landtagsabgeordnete und Präsident der bayerischen Jäger Vocke hierzu fest: »Natürlich ist uns Jägern... eine erfolgreiche Pirsch, ein erlegter Bock oder ein Wildschweinbraten eine große Freude. Die Jagd ist nicht nur Dienst und Pflicht, sie ist Passion und Glück.«
Die bundesweite »Initiative zur Abschaffung der Jagd« des Heilbronner Studiendirektors Kurt Eicherschrieb daraufhin in einem Flugblatt an Vocke: »Wissen Sie denn nicht, dass ‚Passion' auf deutsch ‚Leidenschaft' und ‚Lust' heißt? Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten.« Daraus ergab sich die Frage, die über dem Flugblatt stand: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?«
Daraufhin zog Vocke vor Gericht.

Das Landgericht München I untersagte die Lusttöter-Frage, erlaubte aber gleichzeitig, dem Jägerpräsidenten in einem Flugblatt mitzuteilen: »Sie geben also selbst zu, aus Lust Tiere zu töten.«
Das Ergebnis war mehr als paradox: Man durfte über Vocke sagen, dass er zugibt, aus Lust zu töten. Aber man durfte nicht die Frage stellen, ob er ein Lusttöter sei.

Die Jagdgegner legten gegen das Verbot, Vocke als »Lusttöter« zu bezeichnen, Berufung ein. Die Berufungsverhandlung sollte am 23.10.2007 vor dem Oberlandesgericht München stattfinden.
Jägerpräsident Vocke wirft Flinte ins Korn

Doch am 22. Oktober - nur wenige Stunden vor dem Prozess - nahm Vocke seinen Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung gegen Kurt Eicher von der Initiative zur Abschaffung der Jagd zurück. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts, mit der Eicher untersagt wurde, öffentlich die Frage zu stellen: »Ist Landtagsabgeordneter Vocke ein Lusttöter?« wirkungslos. Durch diesen Rückzug wollte Vocke wohl eine spektakuläre Prozessniederlage vermeiden. Das Oberlandesgericht hätte vermutlich festgestellt, dass die Frage, auf die der Jägerpräsident so empfindlich reagierte, erlaubt ist. Nun ist sie ohne gerichtliche Feststellung erlaubt. Des weiteren darf man Vocke nachsagen, dass er selbst zugegeben hat, aus Lust Wildtiere zu töten.
Dieses Prozessergebnis ist ein bedeutsamer Sieg der bundesdeutschen Anti-Jagd-Bewegung.
»Jetzt darf man gegenüber den Jägern die Dinge endlich beim Namen nennen und den obersten Repräsentanten der bayerischen Jäger auf sein blutiges Hobby nachhaltig ansprechen. Das Jägerlatein, mit dem der Blutsport der Lusttöter ökologisch verbrämt wird, wird von immer mehr Menschen durchschaut, die über den Jagdterror in Feld und Wald empört sind«, so Kurt Eicher, Sprecher der Jagdgegner.

 




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