»Den Sachverhalt verfälscht und das Recht verbogen

Ein Kirchenkritiker wurde am 14.12.06 vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt, weil er auf die antisemitische Vergangenheit der Lutherkirche hingewiesen hatte (siehe DENK MIT Nr. 22). So skandalös dieses Urteil war - noch merkwürdiger waren die Urteilsgründe, mit deren Abfassung sich Amtsrichter Dr. Hubert Stühler sehr viel Zeit ließ.

Im Amtsgericht Würzburg Unter reger Beteiligung vor allem ausländischer Medien wurde ein 50-jähriger Kirchenkritiker zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern beleidigt haben soll.



Offenbar tat er sich schwer, sein Urteil zu begründen. Fünf Wochen, bis zum letzten Tag der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, mussten die Prozessbeteiligten darauf warten. Zum Inhalt des Urteils findet der Verteidiger Dr. Christian Sailer deutliche Worte: »In der Hauptverhandlung wurde anhand von zahllosen Zeitungsartikeln nachgewiesen, wie übel die Evangelisch-Lutherische Kirche der Glaubensgemeinschaft des Angeklagten mitgespielt hatte. In der schriftlichen Urteilsbegründung fällt diese Hetze zum größten Teil unter den Tisch. Das Gericht versucht den Eindruck zu erwecken, als habe sich Holzbauer nur gegen einen Artikel der Münchner BILD-Zeitung zur Wehr gesetzt, in dem seine Glaubensgemeinschaft, das Universelle Leben, verleumdet wurde. Dabei war dies nur die Spitze des Eisbergs. Was sich in den Jahren vorher abspielte, wurde in den Urteilsgründen unterschlagen. Nur so war es möglich, die Reaktion Holzbauers auf die kirchlichen Angriffe als unverhältnismäßig und strafbar zu qualifizieren.

Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird ignoriert, wonach bei öffentlichen Äußerungen im Zweifel zugunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Im vorliegenden Fall bedeutete dies, dass zugunsten Holzbauers davon auszugehen war, dass das Beiwort ,antisemitisch' nicht auf die gegenwärtige Kirchenleitung, sondern auf die Vergangenheit der Kirche bezogen war, was im Flugblatt ja auch durch viele Zitate belegt wurde. Im Gegensatz dazu insistierte der Amtsrichter in seinen Urteilsgründen darauf, dass der Vorwurf auf die gegenwärtige Kirche gemünzt und deshalb strafbar sei. Das Urteil hat den Sachverhalt verfälscht und das Recht verbogen« - so Sailer.
Wie recht der Angeklagte mit seinen Ausführungen zum Thema Antisemitismus und Kirche hatte, zeigt die Tatsache, dass mittlerweile die nach dem antisemitischen Landesbischof Hans Meiser (Amtszeit 1933-1955) benannte Bischof-Meiser-Straße in Nürnberg in »Spitalgasse« umbenannt wurde und man in München inzwischen ebenfalls über eine Umbenennung der Meiserstraße (in welcher der heutige Landesbischof Friedrich residiert) diskutiert.


»Heil Bischof Meiser!« - so begrüßte das Kirchenvolk Landesbischof Hans Meiser. - Landesbischof Meiser predigte Antisemitismus



In manchen Passagen ist die Absicht des Amtsrichters, den Angeklagten partout zu verurteilen, sogar für den Laien mit Händen zu greifen. So wird ihm allen Ernstes angelastet, dass er sich über die Rechtmäßigkeit seiner Äußerung vorher bei seinem Anwalt erkundigt hat und dieser ihm sagte, das Flugblatt sei zulässig. Anstatt dem Angeklagten dies zugute zu halten, behauptet das Gericht, dieser Umstand zeige, dass Holzbauer Veranlassung gehabt habe, über die angebliche Rechtswidrigkeit seines Handelns nachzudenken.

Das juristische Machwerk des Amtsrichters Dr. Stühler zeigt, wie gefährlich ein deutscher Richter reagieren kann, wenn es um die Kritik an den Kirchen geht. Das Landgericht Würzburg wird Anfang September 2007 Gelegenheit haben, das Unrecht des Amtsrichters zu korrigieren.

Merkwürdige Justiz

Kirchenkritik ist teurer als einen Menschen zu töten

Ein Krankenpfleger, der einem Schwerkranken ein falsches Medikament gab, woran dieser verstarb, wurde vom Amtsgericht Weißenburg (Bayern) wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt (Abendzeitung Nürnberg, 6.2.07). Zum Vergleich: Ein Kirchenkritiker (siehe oben) wurde wenige Wochen zuvor vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt, weil er die Wahrheit über die Lutherkirche verbreitete.

Ist nun für die deutsche Justiz der Schutz der Kirche vor Kritik wichtiger als der Schutz eines Menschenlebens? Wenn es so wäre, so wäre es jedenfalls nichts Neues. Schon im Mittelalter war ein Menschenleben nur wenig wert, wenn es galt, Ketzer und Häretiker am Reden zu hindern. 


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